COVID-19

 Sicher reisen - für Ihre und unsere Sicherheit 

 Urlaub bedeutet vor allem eines - Wohlfühlen. Damit Sie Ihre Tage bei uns sorgenfrei genießen können, haben wir ein umfangreiches Sicherheitskonzept erarbeitet. Wir haben alle Maßnahmen getroffen, die aktuell von der österreichischen Behörde vorgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass die Auflagen und Maßnahmen von anderen Ländern abweichen können. Die behördlichen Bestimmungen können sich jederzeit ändern und die Maßnahmen weiter gelockert oder aber auch wieder verschärft werden.

Die derzeitigen Bestimmungen in Österreich - Vorarlberg finden Sie hier

Covid-19 Storno-Bedingungen

Wir legen einen großen Wert auf Ihren sicheren Urlaub, deshalb kommen wir Ihnen in dieser Zeit bei den Stornobedingungen 
für den Winter 2021/2022 und auch für den Sommer 2022 weitestgehend entgegen. 
 
COVID-19 wird nach wie vor als Epidemie oder Pandemie eingestuft (vgl. WHO, Österreichische Gesundheitsbehörden). Die ERV (Europäische Reiserücktritts-Versicherung) gewährt Deckung für den Fall, dass Sie als versicherter Kunde die Reise nicht antreten können oder abbrechen müssen,

  • weil Sie an COVID-19 Symptomen erkranken,
  • weil bei Ihnen erhöhte Temperatur gemessen wird, auch wenn ein späteres Testergebnis negativ ist,
  • weil Sie auf COVID-19 positiv getestet wurden, ohne Symptome zu zeigen,
  • weil ein naher Angehöriger (*) oder eine im gemeinsamen Haushalt lebende Person an COVID-19 erkrankt und Ihre dringende Anwesenheit erforderlich ist,
  • weil ein naher Angehöriger (*) im gemeinsamen Haushalt an COVID-19 erkrankt und Sie sich deshalb in Quarantäne begeben müssen, oder
  • weil Sie infolge Ihrer Erkrankung während des Aufenthaltes reiseunfähig sind und verlängern müssen. Hier besteht Deckung im Rahmen der unfreiwilligen Urlaubsverlängerung.


(*) Als Angehörige gelten Ehepartner (bzw. eingetragener Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebender Lebensgefährte), Kinder (Stief-,Schwieger-, Enkel-, Pflege-), Eltern (Stief-, Schwieger-, Groß-, Pflege-), Geschwister und Schwager/Schwägerin der versicherten Person – bei eingetragenem Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebendem Lebensgefährten zusätzlich dessen Kinder, Eltern und Geschwister

An dieser Stelle möchten wir Sie auch auf die Möglichkeit einer Reiseversicherung aufmerksam machen: www.europaeische.at.